Wir unterstützen Sie im Rahmen von § 9 EnEfG – entweder bei der Erstellung oder bei der Prüfung Ihres Umsetzungsplans.
Prüfung der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)
Plausibilitätsprüfung der Wirtschaftlichkeitsbewertung
Überprüfung der Aufnahme wirtschaftlicher Maßnahmen in den Umsetzungsplan
Wichtig: Aus Gründen der Unabhängigkeit übernehmen wir entweder die Erstellung oder die Prüfung – nicht beides in Kombination.
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh/Jahr (letzte drei abgeschlossene Kalenderjahre) müssen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen.
Ausgenommen sind Unternehmen, die ihren Verbrauch dauerhaft auf unter 2,5 GWh/Jahr senken.
Nur Maßnahmen, die:
aus Energieaudits oder Aktionsplänen von EnMS/UMS stammen,
nach dem 18.11.2023 identifiziert wurden,
als wirtschaftlich bewertet sind.
Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sie gemäß DIN EN 17463 (VALERI) spätestens nach 50 % der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert erzielt.