Unser Leistungsangebot: Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG

Wir unterstützen Sie im Rahmen von § 9 EnEfGentweder bei der Erstellung oder bei der Prüfung Ihres Umsetzungsplans.

Option 1: Unterstützung bei der Erstellung des Umsetzungsplans

  • Berechnung der identifizierten Maßnahmen auf Wirtschaftlichkeit
  • Kalkuliertes Investitionsvolumen
  • Priorisierung der Maßnahmen
  • Zeitrahmen für die Umsetzung
  • Herkunft der Maßnahme (z. B. Energieaudit, EnMS, UMS)
  • Verantwortlichkeit für die Umsetzung
  • Angaben zum Umsetzungsfortschritt

Option 2: Prüfung bestehender Umsetzungspläne

  • Prüfung der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)

  • Plausibilitätsprüfung der Wirtschaftlichkeitsbewertung

  • Überprüfung der Aufnahme wirtschaftlicher Maßnahmen in den Umsetzungsplan

Wichtig: Aus Gründen der Unabhängigkeit übernehmen wir entweder die Erstellung oder die Prüfung – nicht beides in Kombination.

Wer ist verpflichtet?

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von über 2,5 GWh/Jahr (letzte drei abgeschlossene Kalenderjahre) müssen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen.

Ausgenommen sind Unternehmen, die ihren Verbrauch dauerhaft auf unter 2,5 GWh/Jahr senken.

Welche Maßnahmen sind betroffen?

Nur Maßnahmen, die:

  • aus Energieaudits oder Aktionsplänen von EnMS/UMS stammen,

  • nach dem 18.11.2023 identifiziert wurden,

  • als wirtschaftlich bewertet sind.

 

Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sie gemäß DIN EN 17463 (VALERI) spätestens nach 50 % der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert erzielt.