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EmpCo-Richtlinie über Umweltaussagen: Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen

Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Regeln für Umweltwerbung. Die EmpCo-Richtlinie verbietet pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“, sofern sie nicht durch eine „anerkannt hervorragende Umweltleistung“ belegt sind. Unternehmen müssen ihre Kommunikation bis dahin anpassen – sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen

  1. Verbot pauschaler Umweltaussagen
    • Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind nur noch mit konkreten Nachweisen erlaubt.
    • Beispiel: Statt „Unser Produkt ist klimaneutral“ muss es heißen: „Unser Produkt kompensiert 100% der CO₂-Emissionen durch zertifizierte Aufforstungsprojekte (Nachweis: [Zertifikat XY, Jahr]).“
  1. Strengere Regeln für Nachhaltigkeitssiegel
    • Nur noch staatlich anerkannte oder unabhängig zertifizierte Siegel (z.B. EU Ecolabel, Blauer Engel) sind zulässig.
    • Private, nicht zertifizierte Siegel müssen entfernt werden.
  1. Transparenzpflicht
    • Unternehmen müssen nachprüfbare Daten und Pläne vorlegen, wenn sie mit Umwelteigenschaften werben.
    • Kompensationsmaßnahmen (z.B. CO₂-Kompensation) dürfen nicht mehr als alleiniger Nachweis für „klimaneutral“ genutzt werden.
  1. Anpassungspflicht für Verpackungen und Werbung
    • Bis 27. September 2026 müssen alle betroffenen Materialien und Kommunikationsmittel (Websites, Verpackungen, Marketing) angepasst sein.
    • Übergangsfrist: Produkte, die vor dem 27. März 2026 produziert wurden, dürfen noch bis 27. September 2027 mit alter Kennzeichnung verkauft werden.

Praktische Schritte für Ihr Unternehmen

  1. Bestandsaufnahme:
    Prüfen Sie alle Werbeaussagen, Verpackungen und Websites auf pauschale Umweltbegriffe und nicht-zertifizierte Siegel.
  2. Nachweise und Zertifizierungen:
    Stellen Sie sicher, dass alle Umweltaussagen durch konkrete Daten und anerkannte Zertifikate belegt sind.
  3. Kommunikation anpassen:
    Ersetzen Sie unzulässige Aussagen durch präzise, nachweisbare Formulierungen.
  4. Mitarbeitende schulen:
    Sensibilisieren Sie Marketing, Vertrieb und Produktentwicklung für die neuen Vorgaben.
  5. Fristen beachten:
    • Ab 27. September 2026: Alle neuen Produkte und Werbematerialien müssen konform sein.
    • Bis 27. September 2027: Abverkauf von Lagerbeständen mit alter Kennzeichnung möglich.
  6. Externe Beratung einholen:
    Bei Unsicherheiten helfen eine Rechtsberatung oder spezialisierte Beratende, die Umsetzung rechtssicher zu gestalten.

Die EmpCo-Richtlinie erfordert eine grundlegende Überarbeitung der Nachhaltigkeitskommunikation. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärken auch das Vertrauen bei Kunden und Partnern.

Bildquelle © Pixabay