Energieaudit nach DIN 16247

Das Thema Energie gewinnt im Unternehmen zunehmend an Bedeutung. ENVIROpro unterstützt Sie in allen Bereichen der Energieberatung – sei es bei der Reduzierung des Energieverbrauchs, der Steigerung der Energieeffizienz oder der Implementierung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 und Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.

Gesetzlicher Rahmen

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Das Energieaudit nach DIN 16247 ist gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen, die kein KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind, verpflichtend.

Diese gesetzliche Vorgabe trat im Dezember 2015 in Kraft und verlangt, dass Unternehmen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen.

Ab dem Zeitpunkt des ersten Energieaudits, muss im Abstand von maximal vier Jahren ein Wiederholungsaudit von unabhängigen akkreditierten Expert:innen durchgeführt werden.

Wenn Sie 2015 Ihr erstes Energieaudit durchgeführt haben, sind 2019, 2023, 2027 usw. die nächsten Termine für Ihre Wiederholungsaudits.

Es werden innerhalb des Energieaudits Maßnahmen identifiziert und nach DIN EN 17463 VALERI berechnet, die ggf. in der Umsetzungspläne der Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlich werden können.

Energieeffizienzgesetzt (EnEfG)

Für Unternehmen jegliche Große und Branche, die ein Gesamt-Endenergieverbrauch ab 2,5 GW/a als Mittelwert der letzten 3 Jahren haben, gilt seit November 2023 die Energieeffizienzgesetz. Dieses Gesetz gibt folgende Anforderungen vor:

  • Unternehmen mit mehr als  7,5 GW/a Gesamt-Endenergieverbrauch müssen binnen 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem  nach EMAS einführen
  • Unternehmen mit mehr als  2,5 GW/a Gesamt-Endenergieverbrauch sind verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren Umsetzungspläne zu veröffentlichen, die identifizierte wirtschafliche Maßnahmen nach DIN EN 17463 VALERI darstellen
  • Abwärme soll in diesen Unternehmen nach der Stand der Technik vermieden werden bzw. wenn möglich (wieder)verwendet. Dabei sollen sich die Unternehmen in dem Abwärme-Portal des BAFAs anmelden und bis 31. März des Jahres die Mengen übermitteln.

Bin ich betroffen?

Ist ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 für mein Unternehmen Pflicht?

Sollten Sie im Laufe der Zeit den Status des KMU hin zu einem Nicht-KMU wechseln dann muss Ihr Unternehmen das Energieaudit innerhalb von 20 Monaten ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres, ab dem es erstmalig als Nicht-KMU gilt, durchführen (siehe Merkblatt von BAFA (Energieaudit))

Vorteile

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Identifikation von Energieeinsparpotenzialen
  • Reduktion der Betriebskosten
  • Verbesserung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Alternativen

Sie sind von der Pflicht zur Durchführung freigestellt, sofern Sie bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet oder mit der Einführung begonnen haben. Auf der Homepage Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfurhrkontrolle (BAFA) finden Sie alle weiteren Informationen.

Unsere Expertin

Frau Dr. Balcázar ist zugelassene Energieauditorin und steht Ihnen mit ihrer langjährigen Expertise zur Seite. 
Seit 2015 sind über 50 Standorte innerhalb von zehn Projekten untersucht worden.